Vorschriften

Auf dem Campinggelände wohnen viele Menschen auf einem begrenzten Gebiet. Es handelt sich um Menschen mit verschiedenartigen Gewohnheiten, was natürlicherweise die Faszination und Spannung beim Camping ausmacht. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass gewisse Regeln eingehalten werden müssen, damit sich die Gäste nicht gegenseitig stören. Über den nachfolgenden Vorschriften hinaus gelten für Gäste mit Saisonmietvertrag mehr ausführliche Regeln.

Ankunft

  • Melden Sie Ihre Ankunft bei der Wache/Information/Rezeption. Geben Sie Ihren Namen und Heimatadresse an. Personalausweis auf Verlangen.
  • Reisegruppen werden vom Reise-/Gruppenleiter angemeldet.
  • Melden Sie bei der Ankunft eventuelle besondere Wünsche hinsichtlich der Wohneinheit.

 
Preise

  • Bezahlung nach geltendem Tarif. Siehe separate Information.

Aufenthalt

  • Sie müssen sich mit den Vorschriften bezüglich Feuer, Gas, Stromanschluss und sonstigen Sicherheitsbestimmungen vertraut machen. Befolgen Sie daher die Vorschriften und Anweisungen der Verwaltung.
  • Nur Campingausstattung normalen Typs und Formats sind erlaubt. Eigeneinrichtungen wie Einzäunung, Plattform u.ä. sind ohne Erlaubnis der Verwaltung nicht gestattet. Das Graben in der Erde ist nicht gestattet.
  • Bitte beachten: geringe Lautstärke am Tag und Nachtruhe zwischen 23.00 und 07.00 Uhr.
  • Der Gebrauch von Waffen jeder Art oder Feuerwerk ist absolut verboten.
  • Jede Form von Spiel zwischen Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen kann gefärhlich und störend sein. Die meisten Campingplätze haben eigene Bereiche für Spiele und Ballsportarten.
  • Das Autofahren auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu begrenzen und sollte stets nur im Schrittempo erfolgen. 
  • Das Autowaschen darf nur an angewiesener Stelle stattfinden.
  • Abfall und brandgefährliches Material darf nur in den angewiesenen Stellen deponiert werden.
  • Bei mitgebrachten Haustieren muss Rücksicht auf die anderen Gäste genommen werden. Hunde müssen kurz angeleint sein. Spazierengehen mit dem Hund nur an angewiesener Stell oder ausserhalb des Campingbereich. Hundebeutel muss benutzt werden. 
  • Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist ohne Genehmigung der Campingverwaltung verboten.
  • Gäste die sich ungebührlich verhalten, oder Ruhe und Ordnung stören, können vom Campingplatz verwiesen werden, auch mit Hilfe der Polizei.

Abreise

  • Falls nichts anderes vereinbart ist, muss der Campingplatz (Wohneinheit) sauber und aufgeräumt spätestens 12.00 Uhr verlassen werden.

Haftung

  • Für Eigentumsgegenstände der Gäste wird nicht gehaftet.
  • Für Schäden am Campingplatz und – betrieb sowie Verletzungen und Schäden der Gäste gelten die allgemeinen Gesetze und Vorschriften.

Die meisten Campingplätze liegen in naturschönen Gebieten.

Tragen Sie dazu bei, die Natur und Umgebung zu schützen!